Steuererklärung 2019; gebührenpflichtige MahnungIm Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2019 zugestellt. Nun informiert die Abteilung Steuern, dass laufend die entsprechenden Mahnungen verschickt wer-den, dies an jene Steuerpflichtige, welche bis zu diesem Zeitpunkt ihre Steuererklärung 2019 noch nicht eingereicht haben. Es wird deshalb dringend gebeten, die Deklarationen schnellstmöglich einzureichen oder eine entsprechende Fristverlängerung für den Abga-betermin zu beantragen (www.ag.ch/efristerstreckung). Das EasyTax-Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung 2019 (inkl. unterjährige Steuererklärung 2020) können Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Aargau unter www.steuern.ag.ch/steuern herunterladen. Wichtig: Da die eingereichten Steuerunterlagen eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet werden, sind Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Dokumente können nicht retourniert werden. Falls Sie Fragen haben, steht die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung: Datum der Neuigkeit 27. Aug. 2020
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