Gesuche um ordentliche EinbürgerungEinbürgerungsgesuche im ordentlichen Verfahren müssen auf Grund kantonalgesetzlicher Vorgaben und Weisungen öffentlich im Amtlichen Publikationsorgan publiziert werden. Deshalb wurden wiederum zahlreiche Namen von EinbürgerungsgesuchstellerInnen im Amtlichen Publikationsorgans vom Freitag, 7. August 2020 publiziert. Diese Personen werden dann nach Abschluss des öffentlichen Anhörungsverfahrens zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen eingeladen. Der Gemeinderat wird anschliessend über die Traktandierung zu Handen der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2020 zu befinden haben. Dokument Gesuche_um_ordentliche_Einburgerung_13._November_2020.pdf (pdf, 82.2 kB) Datum der Neuigkeit 27. Aug. 2020
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