Abstimmungswochenende vom 7. März 2021; Drei eidgenössische VorlagenAm Wochenende vom 7. März 2021 steht der erste Urnengang im Jahre 2021 an. Es wird über die folgenden drei eidgenössischen Vorlagen abgestimmt: Eidgenössischer Urnengang:
Für die briefliche Stimmabgabe sind die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig, das heisst mindestens eine Woche vor dem Abstimmungswochenende, einer Poststelle zu übergeben, damit die Couverts rechtzeitig beim Wahlbüro eintreffen. Das Abstimmungscouvert wirft man am besten direkt in den mit „briefliche Stimmabgabe“ bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus oder im Zentrum „Ruedistette“. Weiter besteht die Möglichkeit, persönlich an der Urne abzustimmen. Am Abstimmungssonntag ist die Urne neu von 9.15 bis 9:45 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle geöffnet. Die Abstimmungsunterlagen werden spätestens in der zweiten Woche Februar bei den StimmbürgerInnen eintreffen (nach den Sportferien). Die Abstimmungsergebnisse können am Sonntagnachmittag, ab 12 Uhr, auf der Homepage der Gemeinde unter www.rudolfstetten.ch abgerufen werden. Datum der Neuigkeit 12. Feb. 2021
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